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Gefährdungsbeurteilung-Vorlage: Was muss enthalten sein?

Eine brauchbare Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung hält Tätigkeiten, festgestellte Gefährdungen, die Beurteilung, Schutzmaßnahmen und die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfung fest. Sie ist eine Arbeitshilfe, ersetzt aber nicht die Beurteilung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen.[1][2]

Wer nach einem Muster sucht, braucht vor allem eine klare Struktur. Die folgenden Felder sind eine praktische Umsetzung der Dokumentationsanforderungen; nicht jedes einzelne Tabellenfeld ist gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Angaben sollte die Vorlage enthalten?

Praktische Felder einer Gefährdungsbeurteilung-Vorlage
Feld Wozu es dient
Tätigkeit oder Arbeitsbereich Abgrenzung der betrachteten Arbeit
Gefährdung und Situation Beschreibung des tatsächlichen Risikos
Beurteilung Feststellung des Handlungsbedarfs
Schutzmaßnahme Festgelegte Vorgehensweise
Zuständigkeit und Termin Organisation der Umsetzung
Wirksamkeitsprüfung Ergebnis der Kontrolle und weiterer Bedarf

§ 6 Abs. 1 ArbSchG verlangt insbesondere, dass Ergebnis der Beurteilung, festgelegte Maßnahmen und Ergebnis ihrer Überprüfung aus den Unterlagen hervorgehen.[2]

Beispiel: Eine Zeile für die Montage

Tätigkeit: Transport eines Fensterelements zur Einbaustelle. Gefährdung: Belastung beim manuellen Bewegen schwerer Elemente. Maßnahme: geeignete Transporthilfen und abgestimmte Arbeitsabläufe. Kontrolle: vor Ort prüfen, ob die Hilfen verfügbar sind und tatsächlich genutzt werden.

Warum muss jede Vorlage angepasst werden?

Die Gefährdungsbeurteilung richtet sich nach der Art der Tätigkeiten. Ein Muster kennt weder Ihre konkreten Arbeitsmittel noch räumliche Besonderheiten oder wechselnde Einsatzbedingungen. Fehlende Gefährdungen müssen ergänzt und unzutreffende Angaben entfernt werden.[1]

→ Vertiefung: Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt erstellen

Papier, Tabelle oder Software?

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt keine einheitliche Dateiform. Entscheidend ist die nachvollziehbare Dokumentation. Eine Tabelle kann genügen, wenn sie gepflegt wird; bei mehreren Tätigkeiten kann eine strukturierte digitale Lösung die Übersicht erleichtern.[2]

Wann kann eine Vorlage mehrfach verwendet werden?

Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen erlaubt § 5 Abs. 2 ArbSchG die gemeinsame Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit. Ändern sich Arbeitsbedingungen wesentlich, reicht bloßes Kopieren nicht aus.[1]

Was gehört zur laufenden Pflege?

Eine Vorlage ist deshalb kein einmalig auszufüllender Vordruck, sondern Teil eines fortlaufenden Arbeitsschutzprozesses.[3]

Häufige Fragen zu Mustern

Kann ich eine kostenlose Vorlage unverändert verwenden?

Nur wenn sie die tatsächlichen Arbeitsbedingungen zutreffend abbildet. Üblicherweise müssen Gefährdungen und Maßnahmen individuell angepasst werden.

Brauche ich eine Unterschrift auf jedem Blatt?

§ 6 ArbSchG schreibt für die allgemeine Gefährdungsbeurteilung keine pauschale Unterschrift auf jedem Blatt vor.

CLartext bietet 22 Bibliothekswelten als Ausgangspunkt für tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen. Unternehmen können diese anpassen oder eigene und KI-unterstützte Welten erstellen. Die fachliche Freigabe bleibt beim Unternehmer.

Quellen

  1. Arbeitsschutzgesetz § 5 – Beurteilung der Arbeitsbedingungen § 5 ArbSchG, Abs. 1–3 Bundesministerium der Justiz
  2. Arbeitsschutzgesetz § 6 – Dokumentation § 6 ArbSchG, Abs. 1 Bundesministerium der Justiz
  3. Arbeitsschutzgesetz § 3 – Grundpflichten des Arbeitgebers § 3 ArbSchG, Abs. 1 Satz 2 Bundesministerium der Justiz

Stand: 09.10.2026