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Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz – Muster

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Sie möchten Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen für Ihren eigenen Betrieb erstellen und dauerhaft organisieren? Erfahren Sie, wie CLartext Ihnen diese Arbeit abnimmt.

Von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit geprüftes Muster für den Bildschirmarbeitsplatz: Gefährdungen, Betriebsanweisung, Unterweisung und kostenlose PDFs.

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz

Gefährdungen und Maßnahmen

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.

Gefährdung Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Persönliche Maßnahmen Restrisiko
Falsche Sitzhaltung und ungünstige Arbeitsplatzgestaltung führen zu Muskel-Skelett-Beschwerden. Höhenverstellbare Bürostühle mit Lordosenstütze, verstellbare Tische, ergonomische Tastaturen und Mäuse bereitstellen. Arbeitsplatzbegehungen durchführen, individuelle Einstellungen dokumentieren, Unterweisung zur Arbeitsplatzgestaltung. Keine PSA erforderlich, ggf. Bildschirmbrille nach augenärztlicher Verordnung. gering
Dauerhafte Naharbeit am Bildschirm belastet die Augen und kann zu Ermüdung und Kopfschmerzen führen. Flimmerfreie Bildschirme, blendfreie Beleuchtung, Tageslicht nutzbar, Jalousien vorhanden. Regelmäßige Blickpausen einfordern, Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (G37), Bildschirmbrillen bereitstellen. Bildschirmbrille tragen, wenn verordnet. gering
Zeitdruck, Multitasking und fehlende Pausen können zu psychischer Belastung führen. Störungsfreie Arbeitsumgebung schaffen, Lärmschutz, Rückzugsmöglichkeiten. Pausenregelung einhalten, Arbeitsaufgaben klar strukturieren, Überlastung vermeiden, Ansprechpartner benennen. Keine PSA erforderlich. mittel
Langes Sitzen ohne Bewegung schwächt Muskulatur und Kreislauf. Steh-Sitz-Tische anbieten, Bewegungsflächen freihalten. Bewegungspausen einplanen, Telefonate im Stehen ermöglichen, kurze Wege zu Drucker/Kopierer. Keine PSA erforderlich. gering

Unterweisung

Worum geht es?

Bildschirmarbeit ist fester Bestandteil im Büro und zunehmend auch in Werkstatt und Verwaltung. Stundenlanges Sitzen, einseitige Haltung und Blickbelastung können zu Beschwerden führen. Diese Unterweisung zeigt, wie der Arbeitsplatz richtig eingerichtet wird und welche Verhaltensregeln Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten.

Welche Gefahren bestehen?

Falsche Sitzhaltung führt zu Rücken-, Nacken- und Schulterschmerzen. Ungünstige Bildschirmposition belastet die Augen und verursacht Kopfschmerzen. Einseitige Mausbedienung kann Sehnenscheidenentzündungen auslösen. Blendung und Reflexionen ermüden zusätzlich. Mangelnde Bewegung schwächt Muskulatur und Kreislauf. Psychische Belastung entsteht durch Zeitdruck, Multitasking und fehlende Pausen.

Vor Arbeitsbeginn beachten

Stuhl so einstellen, dass Ober- und Unterschenkel einen rechten Winkel bilden, Füße stehen flach auf dem Boden. Bildschirm in Armlänge Abstand aufstellen, Oberkante auf Augenhöhe. Tastatur und Maus nah am Körper platzieren, Unterarme liegen locker auf. Beleuchtung prüfen: kein direktes Licht auf den Bildschirm, keine Reflexionen. Arbeitsfläche aufräumen, nur benötigte Unterlagen bereithalten. Bei Bedarf Bildschirmbrille tragen.

Während der Arbeit beachten

Aufrecht sitzen, Rücken an der Lehne, Schultern entspannt. Blick geradeaus auf den Bildschirm, Kopf nicht nach vorne schieben. Handgelenke gerade halten, nicht abknicken. Regelmäßig Blickpausen einlegen: alle 20 Minuten für 20 Sekunden in die Ferne schauen. Mindestens alle 50 Minuten aufstehen, kurz bewegen oder strecken. Telefonate im Stehen führen. Ausreichend trinken. Bei Beschwerden sofort Haltung korrigieren oder Pause machen.

Nach der Arbeit beachten

Bildschirm ausschalten oder in Standby versetzen. Arbeitsplatz aufräumen, Unterlagen sicher ablegen. Stuhl zurückschieben, Wege freihalten. Auffälligkeiten am Arbeitsplatz melden: defekte Stühle, flackernde Bildschirme, ungünstige Beleuchtung. Bei anhaltenden Beschwerden Vorgesetzten oder Betriebsarzt informieren. Regelmäßige Augenuntersuchungen wahrnehmen.

Betriebsanweisung

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für alle Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen im Büro und in der Verwaltung.

Gefahren

Schutzmaßnahmen

Verhalten im Notfall

Bei akuten Beschwerden (starke Schmerzen, Sehstörungen) Arbeit sofort unterbrechen und Vorgesetzten informieren. Bei Bedarf Betriebsarzt oder Durchgangsarzt aufsuchen. Arbeitsplatz nicht weiter nutzen, bis Ursache geklärt ist.

Erste Hilfe

Bei Verspannungen: Betroffenen hinsetzen lassen, Nacken und Schultern lockern. Bei Augenbeschwerden: Augen schließen, kühlen Lappen auflegen, Ruhe gönnen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztliche Hilfe holen.

Entsorgung

Arbeitsplatz nach Arbeitsende aufräumen, Bildschirm ausschalten. Defekte Geräte (Stühle, Bildschirme, Tastaturen) sofort melden und außer Betrieb nehmen.

Prüfhinweise

Stand: 25.10.2026