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Gefährdungsbeurteilung Schutzausrüstung PSA – Muster

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Von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit geprüftes Muster für die Schutzausrüstung PSA: Gefährdungen, Betriebsanweisung, Unterweisung und kostenlose PDFs.

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung Schutzausrüstung PSA

Gefährdungen und Maßnahmen

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.

Gefährdung Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Persönliche Maßnahmen Restrisiko
Kopf-, Hand- und Fußverletzungen durch herabfallende Gegenstände, scharfe Kanten, Quetschungen. Absperrungen, Schutzvorrichtungen an Maschinen, sichere Lagerung von Material. Unterweisung in PSA-Nutzung, Bereitstellung passender PSA, regelmäßige Kontrolle. Schutzhelm, Sicherheitsschuhe S3, Schutzhandschuhe je nach Tätigkeit. gering
Atemwegsbelastung durch Holzstaub, Mineralstaub, Schweißrauch oder andere Stäube. Absaugung an Maschinen, Lüftung, staubarme Verfahren. Arbeitsplatzgrenzwerte beachten, Staubmessungen, Unterweisung. Atemschutzmaske FFP2 oder FFP3 je nach Staubart und Konzentration. gering
Gehörschäden durch Maschinenlärm, Schlagwerkzeuge, Baustellenlärm über 85 dB(A). Lärmgekapselte Maschinen, Schalldämpfer, Lärmminderung an der Quelle. Lärmbereiche kennzeichnen, Lärmminderungsprogramm, Unterweisung. Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschutz ab 85 dB(A), Pflicht ab 85 dB(A). gering
Haut- und Atemwegsreizungen durch Kontakt mit Lacken, Lösemitteln, Klebstoffen, Reinigern. Geschlossene Systeme, Absaugung, Lüftung. Sicherheitsdatenblätter beachten, Substitution gefährlicher Stoffe, Unterweisung. Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzbrille, ggf. Atemschutz mit Filter. gering
Verbrennungen oder Erfrierungen durch heiße Oberflächen, Schweißarbeiten, Kältearbeiten. Isolierung heißer Teile, Abschirmung, Klimatisierung. Arbeitszeiten anpassen, Pausen, Unterweisung. Hitzeschutzhandschuhe, Schweißerschutzkleidung, Kälteschutzkleidung. gering
Fehlbelastungen durch unpassende, zu schwere oder falsch getragene PSA. Ergonomische PSA-Auswahl, leichte Materialien. Individuelle Anpassung, regelmäßiger Austausch, Tragekomfort prüfen. PSA in passender Größe, richtig angelegt, regelmäßig gewechselt. gering

Unterweisung

Worum geht es?

Persönliche Schutzausrüstung schützt vor Verletzungen und Gesundheitsschäden, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. PSA umfasst Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Atemschutz und Warnkleidung. Jeder Mitarbeiter erhält die für seinen Arbeitsbereich erforderliche PSA und ist verpflichtet, diese zu tragen. Die richtige Auswahl, Anpassung und Pflege sind entscheidend für die Schutzwirkung.

Welche Gefahren bestehen?

Ohne oder mit falscher PSA drohen Kopfverletzungen durch herabfallende Gegenstände, Augenverletzungen durch Splitter oder Funken, Gehörschäden durch Lärm, Handverletzungen durch scharfe Kanten oder Chemikalien, Fußverletzungen durch schwere Lasten, Atemwegserkrankungen durch Staub oder Dämpfe sowie Unfälle durch schlechte Sichtbarkeit. Beschädigte oder verschmutzte PSA verliert ihre Schutzwirkung. Falsch getragene PSA kann selbst zur Gefahr werden, etwa durch Hängenbleiben oder eingeschränkte Beweglichkeit.

Vor Arbeitsbeginn beachten

Prüfe die PSA auf sichtbare Schäden, Risse, Verschleiß oder fehlende Teile. Stelle sicher, dass die PSA sauber und funktionsfähig ist. Wähle die für die Tätigkeit vorgeschriebene PSA aus. Passe Helm, Brille und Gehörschutz richtig an – sie müssen fest sitzen, ohne zu drücken. Ziehe Handschuhe und Schuhe in der richtigen Größe an. Lege beschädigte PSA sofort zur Seite und melde den Schaden. Beginne die Arbeit erst, wenn die vollständige PSA korrekt angelegt ist.

Während der Arbeit beachten

Trage die PSA durchgehend während der gesamten Tätigkeit. Entferne sie nicht vorzeitig, auch nicht bei kurzen Unterbrechungen im Gefahrenbereich. Achte darauf, dass Helm und Brille nicht verrutschen. Wechsle durchnässte oder stark verschmutzte Handschuhe. Kontrolliere regelmäßig den festen Sitz der Schutzausrüstung. Kombiniere verschiedene PSA-Teile so, dass sie sich nicht gegenseitig beeinträchtigen. Melde sofort, wenn PSA während der Arbeit beschädigt wird oder nicht richtig funktioniert.

Nach der Arbeit beachten

Lege die PSA an den dafür vorgesehenen Platz zurück. Reinige verschmutzte PSA gemäß Herstellerangaben. Trockne feuchte Ausrüstung vollständig. Lagere PSA geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung, Hitze und Chemikalien. Melde beschädigte oder verschlissene PSA zur Ersatzbeschaffung. Entsorge defekte PSA nicht selbst, sondern gib sie zur fachgerechten Entsorgung ab. Prüfe regelmäßig, ob alle persönlichen PSA-Teile vollständig und einsatzbereit sind.

Betriebsanweisung

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung regelt Auswahl, Einsatz und Pflege persönlicher Schutzausrüstung im Betrieb.

Gefahren

Schutzmaßnahmen

Verhalten im Notfall

Bei Unfall trotz PSA: Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Notruf 112. Beschädigte PSA nach Unfall sofort austauschen. Vorfall dem Vorgesetzten melden. Bei Hautreizungen oder Atembeschwerden nach PSA-Nutzung: Arzt aufsuchen und PSA prüfen lassen.

Erste Hilfe

Bei Verletzungen trotz PSA: Wunde reinigen, steril abdecken, bei starker Blutung Druckverband anlegen. Bei Augenverletzungen: Auge mit klarem Wasser spülen, nicht reiben, Augenarzt aufsuchen. Bei Atemwegsbeschwerden: Person an die frische Luft bringen, Rettungsdienst rufen. Ersthelfer informieren, Verbandbuch führen.

Entsorgung

PSA nach Arbeitsende an vorgesehenem Platz lagern, trocken und geschützt. Verschmutzte PSA reinigen, feuchte PSA trocknen lassen. Beschädigte PSA kennzeichnen und zur Entsorgung bereitstellen. Defekte PSA nicht selbst entsorgen, sondern über Vorgesetzten fachgerecht entsorgen lassen. Persönliche PSA nicht mit anderen tauschen.

Prüfhinweise

Stand: 25.10.2026