Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz – Muster
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Von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit geprüftes Muster für den Mutterschutz: Gefährdungen, Betriebsanweisung, Unterweisung und kostenlose PDFs.
Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Gefährdungen und Maßnahmen
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.
| Gefährdung | Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen | Persönliche Maßnahmen | Restrisiko |
|---|---|---|---|---|
| Heben und Tragen schwerer Lasten über 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich gefährdet Mutter und Kind. | Hebehilfen, Transportwagen, höhenverstellbare Arbeitstische bereitstellen. | Tätigkeiten mit schwerem Heben umverteilen, Mitarbeiterin an leichteren Arbeitsplatz versetzen. | Keine schweren Lasten heben lassen, Unterstützung durch Kollegen organisieren. | gering |
| Ständiges Stehen über 4 Stunden täglich oder Zwangshaltungen belasten den Kreislauf und die Wirbelsäule. | Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz, Stehhilfen, ergonomische Arbeitsmittel. | Tätigkeitswechsel ermöglichen, Pausen einplanen, Arbeitszeit reduzieren. | Regelmäßige Pausen, Wechsel zwischen Stehen und Sitzen. | gering |
| Kontakt mit Gefahrstoffen kann das ungeborene Kind schädigen oder Fehlbildungen verursachen. | Geschlossene Systeme, Absaugung, Substitution durch ungefährliche Stoffe. | Tätigkeiten mit Gefahrstoffen komplett vermeiden, Umsetzung an gefahrstofffreien Arbeitsplatz. | Kein Kontakt mit Gefahrstoffen, keine Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen. | gering |
| Biologische Arbeitsstoffe wie Viren, Bakterien oder Schimmelpilze können Infektionen auslösen. | Hygienemaßnahmen, geschlossene Systeme, Desinfektion. | Tätigkeiten mit Biorisiko vermeiden, Umsetzung, Impfstatus prüfen. | Keine Tätigkeiten mit Infektionsrisiko, Hygieneschulung. | gering |
| Lärm über 80 dB kann das Gehör des ungeborenen Kindes schädigen. | Lärmschutzwände, Kapselung lauter Maschinen, Schallschutz. | Umsetzung in leisere Arbeitsbereiche, Lärmexposition vermeiden. | Keine Tätigkeiten in Lärmbereichen über 80 dB. | gering |
| Erschütterungen und Vibrationen können vorzeitige Wehen auslösen. | Vibrationsdämpfung, Federung an Fahrzeugen und Maschinen. | Keine Tätigkeiten mit Vibrationsbelastung, Umsetzung. | Keine Bedienung vibrierender Maschinen oder Fahrzeuge. | gering |
| Zeitdruck, Akkordarbeit, Nachtarbeit und Schichtarbeit belasten den Organismus und erhöhen das Risiko für Komplikationen. | Keine technischen Maßnahmen möglich. | Keine Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, keine Akkordarbeit, flexible Arbeitszeiten, Pausen. | Regelmäßige Gespräche, Belastung reduzieren, Unterstützung anbieten. | gering |
Unterweisung
Worum geht es?
Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere und stillende Mitarbeiterinnen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, muss der Arbeitgeber eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei werden alle Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen auf mögliche Risiken für Mutter und Kind geprüft. Ziel ist es, Gefährdungen zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen anzupassen oder die Mitarbeiterin umzusetzen. Diese Beurteilung ist Pflicht und muss dokumentiert werden.
Welche Gefahren bestehen?
Schwangere und stillende Frauen sind besonders gefährdet durch schweres Heben und Tragen, Zwangshaltungen, ständiges Stehen oder Gehen, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Lärm, Erschütterungen und Vibrationen. Auch psychische Belastungen wie Zeitdruck, Nachtarbeit oder Akkordarbeit können problematisch sein. Unfallgefahren durch Stolpern, Ausrutschen oder Absturz sind erhöht. Hitze, Kälte und Nässe belasten den Organismus zusätzlich. Jede dieser Gefährdungen kann die Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind beeinträchtigen.
Vor Arbeitsbeginn beachten
Sobald die Schwangerschaft bekannt wird, sofort die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Alle Tätigkeiten der Mitarbeiterin erfassen und auf Unverträglichkeiten prüfen. Gespräch mit der Mitarbeiterin führen und ihre Einschätzung einholen. Ärztliches Attest oder Bescheinigung der Hebamme anfordern. Prüfen, ob Tätigkeiten angepasst, Arbeitszeiten geändert oder ein anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann. Betriebsarzt hinzuziehen. Alle Maßnahmen schriftlich festhalten. Die zuständige Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft informieren.
Während der Arbeit beachten
Keine Lasten über 5 kg regelmäßig oder über 10 kg gelegentlich heben lassen. Ständiges Stehen über 4 Stunden täglich vermeiden. Keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen oder ionisierender Strahlung. Lärmpegel unter 80 dB halten. Keine Arbeiten mit Erschütterungen oder Vibrationen. Ausreichend Pausen ermöglichen, Sitz- und Liegemöglichkeiten bereitstellen. Keine Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Keine Akkord- oder Fließbandarbeit mit vorgegebenem Takt. Regelmäßig Rücksprache mit der Mitarbeiterin halten.
Nach der Arbeit beachten
Gefährdungsbeurteilung bei jeder Änderung der Tätigkeit oder der Arbeitsbedingungen aktualisieren. Dokumentation vollständig und nachvollziehbar führen. Nach der Geburt prüfen, ob die Mitarbeiterin stillt und ob weitere Schutzmaßnahmen nötig sind. Stillenden Müttern Zeit und Raum zum Stillen oder Abpumpen zur Verfügung stellen. Alle Maßnahmen mit der Mitarbeiterin besprechen und ihre Zustimmung einholen. Bei Unsicherheiten Betriebsarzt oder Aufsichtsbehörde kontaktieren.
Betriebsanweisung
Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung regelt den Schutz schwangerer und stillender Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz nach MuSchG §10.
Gefahren
- Heben und Tragen schwerer Lasten über 5 kg
- Ständiges Stehen, Zwangshaltungen, einseitige Belastung
- Kontakt mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
- Lärm über 80 dB, Erschütterungen, Vibrationen
- Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Akkordarbeit
- Unfallgefahren durch Stolpern, Ausrutschen, Absturz
Schutzmaßnahmen
- Schwangerschaft sofort der Betriebsleitung mitteilen.
- Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren.
- Keine Lasten über 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich heben.
- Ständiges Stehen über 4 Stunden täglich vermeiden.
- Keinen Kontakt mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen.
- Keine Tätigkeiten in Lärmbereichen über 80 dB.
- Keine Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
- Keine Akkord- oder Fließbandarbeit mit vorgegebenem Takt.
- Ausreichend Pausen, Sitz- und Liegemöglichkeiten bereitstellen.
- Stillenden Müttern Zeit und Raum zum Stillen oder Abpumpen geben.
Verhalten im Notfall
Bei gesundheitlichen Beschwerden, Schmerzen oder Unwohlsein sofort die Arbeit unterbrechen und die Betriebsleitung informieren. Bei akuten Notfällen Rettungsdienst unter 112 rufen. Betriebsarzt oder behandelnden Frauenarzt kontaktieren. Keine Tätigkeiten fortsetzen, die Beschwerden verursachen.
Erste Hilfe
Bei Unwohlsein hinsetzen oder hinlegen lassen. Frische Luft zuführen. Ersthelfer rufen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage, Atemwege freihalten. Rettungsdienst alarmieren und Schwangerschaft mitteilen. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen.
Entsorgung
Alle Dokumente zur Gefährdungsbeurteilung, ärztliche Atteste und Nachweise über Schutzmaßnahmen sicher aufbewahren. Dokumentation mindestens bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Geburt des Kindes archivieren. Datenschutz beachten, Unterlagen nur befugten Personen zugänglich machen.
Stand: 25.10.2026