Gefährdungsbeurteilung Erste Hilfe im Betrieb – Muster
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Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung Erste Hilfe im Betrieb
Gefährdungen und Maßnahmen
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.
| Gefährdung | Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen | Persönliche Maßnahmen | Restrisiko |
|---|---|---|---|---|
| Überforderung und Schockzustände bei Ersthelfern durch Konfrontation mit schweren Verletzungen oder Tod. | Aushänge mit Notfallnummern und Handlungsanweisungen an zentralen Stellen. Verbandbuch und Verbandkästen an gekennzeichneten, gut erreichbaren Orten. | Ausreichende Anzahl ausgebildeter Ersthelfer (mind. 10% der Belegschaft). Regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen alle zwei Jahre. Nachbesprechung belastender Ereignisse anbieten. | Ersthelfer tragen keine spezielle PSA, nutzen aber Einmalhandschuhe aus dem Verbandkasten zum Eigenschutz vor Infektionen. | mittel |
| Infektionsgefahr durch Kontakt mit Blut oder Körperflüssigkeiten bei der Versorgung Verletzter. | Verbandkästen mit Einmalhandschuhen, Beatmungsmasken und Desinfektionsmittel ausstatten. | Unterweisung über Hygienemaßnahmen bei Erster Hilfe. Entsorgung kontaminierter Materialien in geschlossenen Behältern. Hepatitis-B-Impfung für Ersthelfer anbieten. | Einmalhandschuhe bei jeder Hilfeleistung mit Blutkontakt tragen. Nach Kontakt Hände desinfizieren und waschen. | gering |
| Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr beim Eilen zur Unfallstelle oder beim Hantieren mit Verletzten. | Fluchtwege und Zugänge zu Verbandkästen freihalten. Rutschfeste Bodenbeläge in Verkehrswegen. | Regelmäßige Begehungen zur Kontrolle der Verkehrswege. Klare Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen. | Geeignetes Schuhwerk mit rutschfester Sohle tragen. | gering |
| Rückenbelastung beim Heben oder Umlagern von Verletzten, insbesondere bei Wiederbelebungsmaßnahmen. | Bereitstellung von Tragehilfen (z. B. Tragetuch) in größeren Betrieben. | Schulung rückengerechter Hebe- und Tragetechniken in Erste-Hilfe-Kursen. Teamarbeit bei schweren Personen. | Keine spezielle PSA erforderlich. | gering |
| Zeitverzögerung bei Hilfeleistung durch unklare Zuständigkeiten oder fehlende Kenntnisse über Erste-Hilfe-Einrichtungen. | Deutliche Beschilderung von Verbandkästen, Notausgängen und Sammelplätzen. Notrufnummern gut sichtbar aushängen. | Jährliche Unterweisung aller Mitarbeiter über Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb. Ersthelfer namentlich bekannt machen (Aushang, Intranet). | Keine spezielle PSA erforderlich. | gering |
Unterweisung
Worum geht es?
Erste Hilfe rettet Leben. Jeder Mitarbeiter muss wissen, wie er bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen richtig reagiert. Dazu gehören: Unfallstelle absichern, Notruf absetzen, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen und den Verletzten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen. Im Betrieb sind ausgebildete Ersthelfer vorhanden. Deren Namen und die Standorte der Verbandkästen sind im Betrieb ausgehängt. Erste Hilfe beginnt mit dem eigenen Schutz – nur wer sich nicht selbst gefährdet, kann anderen helfen.
Welche Gefahren bestehen?
Ohne schnelle Erste Hilfe können aus kleinen Verletzungen schwere Folgen entstehen. Bei Bewusstlosigkeit droht Ersticken durch Zurückfallen der Zunge. Bei starken Blutungen besteht Schockgefahr. Herzstillstand führt nach wenigen Minuten zu irreversiblen Hirnschäden. Falsche oder unterlassene Hilfe verschlimmert den Zustand des Verletzten. Auch psychische Belastungen durch Schockerlebnisse sind möglich. Wer nicht handelt, riskiert rechtliche Konsequenzen wegen unterlassener Hilfeleistung.
Vor Arbeitsbeginn beachten
Informiere dich über die Standorte der Verbandkästen, Notausgänge und Sammelplätze. Präge dir die Namen der betrieblichen Ersthelfer ein – sie sind im Aushang genannt. Speichere die Notrufnummer 112 im Handy. Kontrolliere, dass dein Arbeitsbereich frei zugänglich ist, damit Rettungskräfte schnell durchkommen. Kläre vor Arbeitsbeginn, wo sich die nächste Augenspülstation oder Notdusche befindet, falls mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.
Während der Arbeit beachten
Bei einem Unfall: Ruhe bewahren. Unfallstelle absichern, damit keine weiteren Personen gefährdet werden. Notruf 112 absetzen und folgende Angaben machen: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen. Lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten: Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage, bei Atemstillstand Wiederbelebung beginnen, bei starken Blutungen Druckverband anlegen. Verletzte nicht allein lassen. Ersthelfer hinzurufen. Unfall im Verbandbuch dokumentieren. Auch kleine Verletzungen melden – Infektionsgefahr.
Nach der Arbeit beachten
Jeden Unfall – auch Bagatellverletzungen – im Verbandbuch eintragen und dem Vorgesetzten melden. Verbrauchtes Material aus dem Verbandkasten melden, damit es nachgefüllt wird. Bei psychischer Belastung durch das Erlebte: Gespräch mit Vorgesetztem oder Betriebsarzt suchen. Ersthelfer-Ausbildung regelmäßig auffrischen – alle zwei Jahre ist Pflicht. Wer unsicher ist, sollte an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen. Notfallpläne und Aushänge aktuell halten.
Betriebsanweisung
Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung regelt das Verhalten bei Unfällen und medizinischen Notfällen im Betrieb sowie die Organisation der Ersten Hilfe.
Gefahren
- Lebensgefahr bei Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder starken Blutungen
- Infektionsgefahr durch Kontakt mit Blut oder Körperflüssigkeiten
- Psychische Belastung durch Schockerlebnisse
- Verschlimmerung von Verletzungen durch falsche oder unterlassene Hilfe
- Zeitverlust durch unklare Abläufe oder fehlende Kenntnisse
Schutzmaßnahmen
- Informiere dich über Standorte von Verbandkästen, Notausgängen und Namen der Ersthelfer.
- Sichere bei einem Unfall zuerst die Unfallstelle ab und prüfe die eigene Sicherheit.
- Setze sofort den Notruf 112 ab: Wo? Was? Wie viele? Welche Verletzungen? Warte auf Rückfragen.
- Leite lebensrettende Sofortmaßnahmen ein: stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit, Wiederbelebung bei Atemstillstand, Druckverband bei starken Blutungen.
- Trage bei Kontakt mit Blut Einmalhandschuhe aus dem Verbandkasten.
- Rufe betriebliche Ersthelfer hinzu und lasse Verletzte nicht allein.
- Dokumentiere jeden Unfall im Verbandbuch, auch Bagatellverletzungen.
- Melde verbrauchtes Material aus dem Verbandkasten zur Nachfüllung.
Verhalten im Notfall
Ruhe bewahren. Unfallstelle absichern. Notruf 112 absetzen. Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen (stabile Seitenlage, Wiederbelebung, Blutstillung). Ersthelfer hinzurufen. Verletzte betreuen und beruhigen, bis Rettungsdienst eintrifft. Rettungskräfte einweisen und über Unfallhergang informieren.
Erste Hilfe
Bei Bewusstlosigkeit mit Atmung: stabile Seitenlage, Atmung überwachen. Bei Atemstillstand: sofort Wiederbelebung beginnen (30x Herzdruckmassage, 2x Beatmung im Wechsel). Bei starken Blutungen: Druckverband anlegen, Gliedmaße hochlagern. Bei Verbrennungen: mit Wasser kühlen (mind. 10 Min.), keimfrei abdecken. Bei Augenverletzungen: Auge spülen, beide Augen abdecken. Bei Schock: hinlegen, Beine hochlagern, zudecken, beruhigen.
Entsorgung
Verbrauchte Verbandmaterialien in geschlossenen Behältern entsorgen. Kontaminierte Materialien (Blut) in gekennzeichneten Behältern für infektiöse Abfälle entsorgen. Verbandkästen nach Entnahme von Material umgehend nachfüllen lassen. Abgelaufene Materialien austauschen (Haltbarkeit beachten). Verbandbuch verschlossen aufbewahren (Datenschutz).
Stand: 25.10.2026