Betriebsanweisung Muster: So ist sie aufgebaut
Ein Betriebsanweisung-Muster zeigt eine mögliche Struktur, ist aber noch keine fertige Anweisung für jeden Betrieb. Entscheidend sind die Gefährdungsbeurteilung, das eingesetzte Produkt oder Arbeitsmittel und die tatsächlichen Arbeitsbedingungen.[1][2]
Das folgende Beispiel dient der Orientierung. Die Schutzmaßnahmen müssen für das konkrete Produkt und die konkrete Tätigkeit ermittelt werden.
Beispielhafte Struktur einer Betriebsanweisung
| Baustein | Beispielhafter Inhalt |
|---|---|
| Arbeitsbereich und Tätigkeit | Reinigung einer Arbeitsfläche mit einem bestimmten Produkt |
| Gefahrstoff und Gefahren | Produktname, relevante Kennzeichnung und Gefährdungen laut Beurteilung |
| Schutzmaßnahmen | Passende Dosierung, Lüftung, Hygiene und gegebenenfalls Schutzhandschuhe |
| Verhalten bei Gefahr | Arbeit unterbrechen und verantwortliche Person informieren |
| Erste Hilfe | Maßnahmen passend zu Produkt und Sicherheitsdatenblatt |
| Entsorgung | Vorgaben für Produktreste und verwendete Materialien |
§ 14 Abs. 1 GefStoffV nennt Mindestinhalte für schriftliche Betriebsanweisungen, darunter Stoffinformationen, Schutzmaßnahmen und Verhalten bei Notfällen.[1]
Beispiel: Flächendesinfektion im ambulanten Pflegedienst
Bei der Flächendesinfektion sind Produktkonzentration, Einwirkzeit, Hautkontakt und geeignete Schutzmaßnahmen zu beurteilen. Eine Musteranweisung muss sich auf das tatsächlich eingesetzte Desinfektionsmittel beziehen.
Beispiel: Lackieren im Malerbetrieb
Eine Anweisung zu lösemittelhaltigen Lacken muss die verwendeten Produkte, Lüftung und Expositionswege berücksichtigen. Ob Atem- oder Handschutz nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Stoffinformationen.[3]
Beispiel: Reinigung in der Gastronomie
Für ein bestimmtes Reinigungsprodukt können Regeln zur Dosierung, sicheren Anwendung und zum Verhalten bei Spritzern nötig sein. Ein Muster darf nicht ungeprüft für andere Produkte übernommen werden.
So passen Betriebe das Muster an
- Tätigkeit und konkretes Produkt oder Arbeitsmittel benennen
- Gefährdungsbeurteilung und Herstellerinformationen prüfen
- Unzutreffende Musterangaben entfernen
- Tatsächlich erforderliche Schutz- und Notfallmaßnahmen eintragen
- Anweisung verständlich bereitstellen und Beschäftigte unterweisen
Für Arbeitsmittel gelten die besonderen Regeln des § 12 Abs. 2 BetrSichV; für Gefahrstoffe § 14 GefStoffV.[2][1]
Was eine Vorlage nicht ersetzt
Ein Muster ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Unterweisung. Bei Gefahrstoffen muss die Unterweisung mündlich anhand der Betriebsanweisung erfolgen.[1]
→ Vertiefung: Betriebsanweisung: rechtliche Grundlagen
Häufige Fragen
Darf ich das Muster unverändert übernehmen?
Nur wenn es die tatsächlichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vollständig und richtig wiedergibt.
Ist ein Muster schon eine Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Die Beurteilung der konkreten Tätigkeit muss eigenständig erfolgen.
Muss die Betriebsanweisung verständlich sein?
Ja. Die einschlägigen Vorschriften verlangen eine für Beschäftigte verständliche Form und Sprache.
CLartext kann beim Erstellen betriebsbezogener Betriebsanweisungen unterstützen. Inhalte werden nicht als ungeprüft rechtskonform ausgegeben; der Unternehmer muss sie auf den eigenen Betrieb abstimmen und freigeben.
Quellen
- Gefahrstoffverordnung § 14 – Unterrichtung und Unterweisung § 14 GefStoffV, Abs. 1–2
- Betriebssicherheitsverordnung § 12 – Unterweisung und Betriebsanweisung § 12 BetrSichV, Abs. 1–2
- Gefahrstoffverordnung § 6 – Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung § 6 GefStoffV, Abs. 1–2, 8, 12–13
Stand: 09.10.2026