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Hautschutzplan: Pflicht, Empfehlung und Aufbau

Ein Hautschutzplan hilft, Hautschutz, Reinigung, Pflege und gegebenenfalls Handschuhe für konkrete Tätigkeiten festzulegen. Es gibt keine allgemeine Pflicht zu einem identischen Plan für jeden Betrieb. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung; die TRGS 401 enthält hierzu tätigkeitsbezogene Anforderungen und Empfehlungen.[1][2]

Hautbelastungen können nicht nur in Handwerksbetrieben auftreten, sondern auch bei Pflege, Reinigung, Lebensmittelherstellung und häufigem Wasserkontakt.

Wann ist ein Hautschutzplan erforderlich?

TRGS 401 Abschnitt 6 Abs. 2 stellt die Hautschutzplanung in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Danach ist für Hautmittel nach TRGS 500 Abschnitt 6.4 ein Hautschutzplan zu erstellen; die Zusammenfassung sämtlicher persönlicher Schutzmaßnahmen in einem Hand- und Hautschutzplan wird empfohlen.[1][2]

Was zählt als Feuchtarbeit?

TRGS 401 betrachtet Feuchtarbeit und Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten sowie Belastungen durch flüssigkeitsdichte Handschuhe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich sind Tätigkeit, Dauer und konkrete Arbeitsbedingungen.[1]

In einem ambulanten Pflegedienst können häufige Händehygiene und bestimmte Pflegetätigkeiten relevant sein. Die Beurteilung muss die tatsächlich ausgeführten Arbeiten berücksichtigen.

Welche Angaben sind im Plan sinnvoll?

Die TRGS 401 empfiehlt, ausgewählte persönliche Schutzmaßnahmen tätigkeitsbezogen zusammenzufassen und den Plan an geeigneten Stellen verfügbar zu machen.[1][2]

Beispiel: ambulanter Pflegedienst

Bei häufigem Händewaschen, Desinfektion und dem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe sind Hautbelastungen zu beurteilen. Der Plan kann passende Händehygiene, Handschuhgebrauch und Hautpflege verständlich zuordnen.[1]

Desinfektionsmittel können zugleich gefahrstoffrechtlich relevant sein. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der konkreten Gefährdungsbeurteilung.

Beispiel: Bäckerei und Lebensmittelproduktion

Bei häufigen Reinigungsarbeiten mit Wasser und Reinigungsmitteln können Hautgefährdungen entstehen. Ein tätigkeitsbezogener Plan kann zwischen Teigverarbeitung, Reinigung und anderen Arbeitsbereichen unterscheiden.

Mehlstaub kann daneben andere gesundheitliche Gefährdungen verursachen; ein Hautschutzplan ersetzt die allgemeine Gefährdungsbeurteilung nicht.

Beispiel: Zahnarztpraxis

In einer Zahnarztpraxis können Händehygiene, Desinfektionsmittel und Schutzhandschuhe Hautbelastungen mit sich bringen. Welche Produkte und Schutzmaßnahmen sinnvoll sind, richtet sich nach den tatsächlichen Abläufen.

Warum sind Handschuhe und Hautmittel nicht austauschbar?

TRGS 401 unterscheidet geeignete Schutzhandschuhe von Hautschutzmitteln. Hautschutzmittel dürfen nicht beliebig an die Stelle notwendiger Chemikalienschutzhandschuhe treten; auch die Eignung von Hautmitteln unter Handschuhen ist zu beachten.[1]

Häufige Fragen

Braucht jedes Büro einen Hautschutzplan?

Nein. Eine allgemeine Pflicht für jeden Arbeitsplatz besteht nicht; maßgeblich ist die ermittelte Hautgefährdung.

Ersetzt der Hautschutzplan die Betriebsanweisung?

Nein. Er ergänzt die Information über konkrete Hautschutzmaßnahmen.

Kann derselbe Plan für alle Arbeitsbereiche gelten?

Nur wenn die Schutzmaßnahmen für die jeweiligen Tätigkeiten tatsächlich übereinstimmen.

→ Vertiefung: Gefahrstoffe im Betrieb: gesamter Ablauf

CLartext erstellt Haut- und Handschutzpläne je Einsatzbereich. Der Unternehmer legt die Gefährdungen und geeigneten Mittel fest; ein allgemeines Schema ersetzt die betriebliche Beurteilung nicht.

Quellen

  1. TRGS 401 – Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen TRGS 401, Abschnitte 5.5, 5.6 und 6 Abs. 2 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  2. KomNet Dialog 43814 – Hand- und Hautschutzplan KomNet Nordrhein-Westfalen

Stand: 09.10.2026