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Führerscheinkontrolle im Unternehmen: Pflichten und Praxis

Ein Fahrzeughalter darf nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG nicht anordnen oder zulassen, dass jemand ohne erforderliche Fahrerlaubnis fährt. Das Gesetz nennt kein pauschales Kontrollintervall von sechs Monaten.

Regelmäßige Sichtkontrollen sind verbreitete betriebliche Praxis. Wie oft sie sinnvoll sind, hängt vom konkreten Einsatz und den Risiken ab.

Was verlangt § 21 StVG vom Fahrzeughalter?

Wer als Halter die Fahrt einer Person ohne die erforderliche Fahrerlaubnis anordnet oder zulässt, kann sich nach § 21 StVG strafbar machen. Das Gesetz erfasst auch bestimmte fahrlässige Fälle.[1]

Bei einem ambulanten Pflegedienst mit Dienstwagen und wechselnden Touren muss die verantwortliche Stelle deshalb sicherstellen, dass nur entsprechend berechtigte Personen fahren.

Gibt es eine gesetzliche Prüffrist?

§ 21 StVG legt weder sechs Monate noch ein anderes festes Intervall für die Kontrolle des Führerscheins fest. Eine wiederkehrende Kontrolle gilt als verbreitete Praxis, ist aber keine ausdrücklich normierte Halbjahrespflicht.[1]

Was ist bei der Sichtprüfung wichtig?

Beispiel: Im Heizungsbau kann ein Mitarbeiter unterschiedliche Firmenfahrzeuge einsetzen; die erforderliche Berechtigung richtet sich nach dem tatsächlich gefahrenen Fahrzeug.

Wie lässt sich eine Kontrolle organisieren?

Für eine betriebliche Kontrollroutine lassen sich Mitarbeiter, Fahrzeugkategorien und individuelle Wiedervorlagen zuordnen. Der Verantwortliche muss die vorgelegten Informationen tatsächlich prüfen und eine Entscheidung treffen.

→ Vertiefung: Digitaler Kontrollablauf mit CLartext

Was sollte ein Nachweis enthalten?

Für eine nachvollziehbare betriebliche Dokumentation bieten sich Datum, betroffene Person, Ergebnis der Sichtprüfung und die Entscheidung der verantwortlichen Stelle an. § 21 StVG schreibt hierfür kein bestimmtes Softwareformular vor.[1]

In einer Lebensmittelproduktion mit eigenen Lieferfahrzeugen kann die Organisation anders aussehen als bei einem kleinen Malerbetrieb.

Welche Fehler sollten Betriebe vermeiden?

Ist eine Kontrolle alle sechs Monate gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. § 21 StVG nennt kein allgemeines Kontrollintervall.

Darf eine Software die Fahrerlaubnis selbst freigeben?

Die Freigabe bleibt eine aktive Entscheidung der verantwortlichen Person.

CLartext unterstützt eine dokumentierte Führerscheinkontrolle mit Kategorien, aktuellem Foto und aktiver Entscheidung des Unternehmers. Individuelle Intervalle und PDF-Nachweise erleichtern die Organisation.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz § 21 – Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG, Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 Bundesministerium der Justiz

Stand: 09.10.2026