Aushangpflichtige Gesetze im Betrieb
Für die Bekanntmachung von Gesetzen gibt es keine einheitliche Regel für alle Betriebe. Entscheidend sind der jeweilige Normtext, seine Voraussetzungen und die dort zugelassenen Bereitstellungsformen.
Ein digitaler Zugriff ist nur dort eine Alternative zum Aushang, wo die betreffende Vorschrift dies vorsieht.
Arbeitszeitgesetz: Was muss zugänglich sein?
§ 16 Abs. 1 ArbZG verlangt die Bereitstellung einer Kopie des Gesetzes und bestimmter für den Betrieb geltender Regelungen. Zulässig sind die übliche Informations- und Kommunikationstechnik oder eine geeignete Stelle zum Auslegen beziehungsweise Aushängen.[1]
In der Gastronomie oder einer Bäckerei ist zu prüfen, welche weiteren arbeitszeitbezogenen Regelungen für den konkreten Betrieb gelten.
Mutterschutzgesetz: Wann besteht die Pflicht?
Nach § 26 Abs. 1 MuSchG gilt die Pflicht bei regelmäßig mehr als drei beschäftigten Frauen. Ein Aushang oder eine Auslage ist entbehrlich, wenn das Gesetz für die Beschäftigten in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich gemacht wurde.[2]
Die Voraussetzungen müssen im jeweiligen Betrieb vorliegen; aus dieser Norm folgt keine allgemeine digitale Erlaubnis für alle Aushangpflichten.
Jugendarbeitsschutz: Welche Bekanntgabe ist vorgesehen?
§ 47 JArbSchG betrifft Arbeitgeber mit regelmäßig mindestens einem Jugendlichen. Gesetz und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sind über die betriebsübliche Informations- und Kommunikationstechnik bereitzustellen oder auszulegen beziehungsweise auszuhängen.[3]
In einer Zahnarztpraxis mit minderjähriger Auszubildender kann diese besondere Regel einschlägig sein.
Warum reicht eine allgemeine Liste nicht aus?
- Beschäftigtenstruktur und einschlägige Gesetze feststellen
- Für jede Norm die konkrete Bekanntmachungsform prüfen
- Zugänglichkeit im Betrieb sicherstellen
- Rechtsänderungen verfolgen und Inhalte aktualisieren
Wie unterstützt eine digitale Übersicht?
CLartext stellt 30 globale Einträge bereit und unterstützt das Erkennen von Rechtsänderungen. Welche Einträge für den eigenen Betrieb einschlägig sind und wie sie bekanntzumachen sind, prüft der Betrieb selbst.
Häufige Fragen
Sind alle aushangpflichtigen Gesetze digital zulässig?
Nein. Die jeweils einschlägige Vorschrift muss die Bereitstellungsform erlauben.
Ist jeder Betrieb vom Mutterschutz-Aushang betroffen?
Die in § 26 MuSchG genannte Voraussetzung ist gesondert zu prüfen.
Ersetzt eine digitale Übersicht den Aushang?
Nur soweit die jeweilige Vorschrift eine elektronische Bereitstellung zulässt. Das ist für jede Norm gesondert zu prüfen.
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Quellen
- Arbeitszeitgesetz § 16 – Aushang und Arbeitszeitnachweise § 16 ArbZG, Abs. 1
- Mutterschutzgesetz § 26 – Aushang des Gesetzes § 26 MuSchG, Abs. 1
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 47 – Bekanntgabe des Gesetzes § 47 JArbSchG, Satz 1
Stand: 09.10.2026